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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der primeLine Solutions GmbH

Präambel

Die primeLine Unternehmensgruppe bietet intelligente IT-Lösungen für agiles Arbeiten, schlanke, flexible Prozesse und transparente Arbeitsabläufe. Sie bietet über die primeLine Solutions GmbH Lösungen für den Bereich Server, Workstations, Einzelplatz-Computer oder Storage- und Backuplösungen. Das primeLine Systemhaus arbeitet mit langjähriger Erfahrung und Expertise an IT-Lösungen für Unternehmen in der Region. Es plant die Infrastruktur und betreut die Kunden auch im Rahmen von Produktangeboten, die individuell zusammengestellt werden. Die partimus bietet komfortable Business-Cloud-Lösungen für Unternehmen. In dem eigenen Rechenzentrum werden die Daten sicher verschlüsselt und DSGVO-konform gespeichert. partimus bietet sämtliche Funktionalitäten, die von einem Cloud- und Filesharing-Service erwartet werden. Die partimus Features sind speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen abgestimmt unter einer übersichtlichen Bedienoberfläche für die Konzentration auf das Wesentliche.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage der Zusammenarbeit mit unseren Kunden der primeLine Solutions GmbH.

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen unter Einbeziehung der
    • Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Standardsoftware mit Arbeitsleistung.
    • Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cloud und Managed Services.
    Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  3. Diese Bedingungen gelten auch für alle Bestellungen/Aufträge, die über unser Webportal getätigt werden. Das Warenangebot in unserem Webportal richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote und die Produktpräsentation sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt entsprechend für den Onlineshop der primeLine Solutions. Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Erwerb des betreffenden Produkts. Bestellungen können wir innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang bei uns annehmen. Die Eingangsbestätigung einer Bestellung über unser Kundenportal stellt keine Annahme eines Angebots dar und begründet somit auch keinen Vertrag.
  2. Prospektangaben, Abbildungen, Produktbeschreibungen etc. sind lediglich als annähernd zu betrachten. An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise sind Euro-Preise und gelten im Inland zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und schließen etwaige Kosten für Verpackung, Fracht, Porto sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben nicht ein. Sie sind auf der Basis der am Tag unserer Angebotsabgabe geltenden Lohn-, Material- und sonstigen Kosten errechnet. Bei einer Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, Energiekosten, Löhnen und Gehältern, Herstellungs- oder Transportkosten sind wir berechtigt, die sich am Tage der Lieferung in Folge effektiv eingetretener Kostensteigerungen ergebenden Preise zu berechnen.
  2. Die Auswahl der Zahlungsbedingungen und der verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Diese werden dem Besteller vor Abgabe seiner Bestellung aufgezeigt. Dies gilt entsprechend für Angebote in unserem Online-Shop. Bei Kauf auf Rechnung sind Rechnungen zahlbar ab Rechnungsdatum netto. Die Zahlungen sind zu leisten bar frei Zahlstelle. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Besteller über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Im Fall des Zahlungsverzugs sind wir unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Kommt der Auftraggeber mit einem nicht unerheblichen Teil der Zahlung in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn zur sofortigen Zahlung fällig. Dies gilt auch für ursprünglich gestundete Rechnungen. Bei Teillieferungen sind wir in dem Fall zur Verweigerung aus dem Auftrag noch zu liefernder Waren oder Dienstleistungen ohne Schadenersatzpflicht berechtigt.
  4. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Auftraggebers nach Vertragsschluss erheblich oder wird die schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsschluss erkennbar, so sind wir im Fall der Gefährdung der Gegenleistung berechtigt, noch nicht ausgeführte Leistungen zu verweigern bzw. angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  5. Erfolgen Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen nicht innerhalb angemessener Frist, so können wir unbeschadet weitergehender Schadenersatzforderungen vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen. Die Folgen bestimmen sich nach § 6 Abs. 2.
  6. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

  1. Mit Mitteilung der Versandbereitschaft (bei haptischen Produkten), spätestens jedoch mit Verlassung der Versandstelle, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
  2. Soweit nichts Besonderes vereinbart wird, stehen die Versandart, die Verpackung, der Transportweg etc. in unserem Ermessen. Wird der Versand, die Zustellung bzw. die Entgegennahme aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert oder kommt der Auftraggeber aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, so geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft, spätestens jedoch mit Verlassen der Versandstelle auf den Auftraggeber über.

§ 5 Lieferfristen

  1. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und beginnen mit Vertragsschluss. Verbindlich können sie nur schriftlich vereinbart werden. Sie gelten als eingehalten, wenn dem Auftraggeber bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Sofern Versendung vereinbart wurde beziehen sich Lieferfristen auf den Zeitpunkt der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person.
  2. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizubringender Unterlagen/Informationen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Verzögert oder unterlässt der Auftraggeber seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
  3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Pandemie, etwa auch in Folge wesentlicher Preissteigerungen, Verzögerungen bei der Beförderung sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Vorstehendes gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits bestehenden Lieferungsbezugs eintreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der uns zustehenden Forderung unser Eigentum. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Ausgleich sämtlicher, auch künftiger und bedingter Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Einwirkungen Dritter auf diese Weise, insbesondere Pfändungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unser Eigentumsrecht durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragebers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltswaren herauszuverlangen. Der Auftraggeber ist zur vollständigen Bezahlung der Ware verpflichtet, uns jederzeit über deren Standort informiert zu halten.

§ 7 Sachmängelhaftung

  1. Die Ware wird frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Geltendmachung etwaiger Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Gefahrübergang. Die Verkürzung der Verjährungsfrist nach Satz 1 gilt nicht für die Haftung für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch uns. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  2. Werden unsere Hinweise auf die Voraussetzungen der IT-Umgebung des Auftraggebers nicht befolgt, Änderungen an dem Produkt vorgenommen, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Ware, wenn der Auftraggeber eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Gleiches gilt, soweit Mängel auf beispielsweise eine ungeeignete Systemumgebung des Auftraggebers zurückzuführen sind. Mängelansprüche kommen schließlich nicht in Betracht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und (bei haptischen Produkten) bei natürlicher Abnutzung.
  3. Sachmängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser der ihm nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, ansonsten sind Beanstandungen unbeachtlich. Der Auftraggeber muss etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Auftraggebers, dass die Ware einen Mangel aufweist, sind wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
  4. Der Auftraggeber kann unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn die Nacherfüllung binnen angemessener Frist fehl schlägt.
  5. Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
  6. Zahlungen des Auftraggebers dürfen bei Mängelrügen in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstanden Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.

§ 8 Haftung

  1. Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt.
  2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Lieferungen des Liefergegenstands, frei von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes oder der Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leistungen ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben vom Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
  3. Soweit wir gemäß § 8 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadenersatz haften, ist diese Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare oder Folgeschäden können nicht verlangt werden. Dieses gilt wiederum nicht, wenn ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal gerade bezweckt, den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
  4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Abschließende Bestimmungen

  1. Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort Bad Oeynhausen und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Auf alle Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
  4. Soweit in diesen Bedingungen für Mitteilungen oder Erklärungen der Parteien die Schriftform vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung per E-Mail eingehalten.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Gemeinsam mit dem Auftraggeber werden wir etwaige unwirksame Bestimmungen im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben durch solche Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am besten gerecht werden, ohne dass dadurch eine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts erfolgt. Das gleiche gilt, falls es an einer ausdrücklichen Regelung eines regelungsbedürftigen Sachverhalts fehlt.

Stand aller Angaben: März 2024

Enver Coban
PLZ Bereich 2, 3

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Daniel Poertner
PLZ Bereich 1, 8, 0

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Petar Crnkovic
PLZ Bereich 7, 8

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Jörg Engels
PLZ Bereich 4, 5

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Torsten Wetzel
PLZ Bereich 6, 9

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Tilo Unger
PLZ Bereich 5, 7, 9

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